Arbeitgeber/Unternehmer: Jeder, der elektrische Anlagen oder Betriebsmittel (PCs, Ladegeräte, Mehrfachstecker, elektrische Werkzeuge etc.) in seinem Betrieb bereitstellt und von Mitarbeitern nutzen lässt, ist gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen.
Vermieter/Immobilienverwalter: Auch sie stehen in der Pflicht, die Sicherheit der elektrischen Anlagen in den vermieteten Räumen zu gewährleisten.
Betreiber: Im öffentlichen oder gewerblichen Bereich sind Betreiber von elektrischen Anlagen in der Pflicht, für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.